Bregenz Tourismus & Stadtmarketing ist als Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Konsumenten tätig. Bregenz Tourismus & Stadtmarketing verrechnet für seine Tätigkeit eine Vorverkaufsgebühr, die üblicherweise zwischen 10 und 15 Prozent des Kartenpreises liegt. Alle Bestellungen - ob per Telefon, Fax oder E-Mail sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden. Lesen Sie daher vor der Bestellung mehrere discussion for dissertation, die Architektur, Kunst und gastronomische Punkte beschreiben, um zu wissen, wo Sie sein werden und was Sie erwartet.
Eintrittskarten, die für den Versand oder Hinterlegung gekauft werden, können bar, per Kreditkarte oder mittels Überweisung (nur im Inland) bezahlt werden.
Bregenz Tourismus & Stadtmarketing übernimmt keine Haftung für eventuell auf dem Postweg verloren gegangene Karten. Im Falle der Absage einer Veranstaltung können die Karten bis einen Monat nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung zurückgegeben werden. Zu diesem Zweck können die Originalkarten direkt bei Bregenz Tourismus & Stadtmarketing abgegeben oder unter Angabe von Namen und Kontonummer, Bankinstitut und Bankleitzahl per Einschreiben an Bregenz Tourismus & Stadtmarketing, Rathausstraße 35a, A-6900 Bregenz geschickt werden. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Kunde die Bankspesen. Vorverkaufsgebühren und allfällige sonstige im Kartenpreis inkludierte Gebühren können nicht rückerstattet werden.
Bregenz Tourismus & Stadtmarketing ist lediglich Vermittler der Eintrittskarten und haftet nicht für die Rückerstattung der Eintrittsgelder, wird sich aber bemühen, diese beim Veranstalter zu veranlassen. Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. Im übrigen wird auf die Bestimmungen auf der Rückseite der Tickets hingewiesen.
Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch, für Privatkunden ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht.
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